Keine Nachwirkung bei Kündigung einer BV über Urlaubsgeld
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Keine Nachwirkung bei Kündigung einer BV über Urlaubsgeld
Problempunkt
Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen, wenn er eine freiwillige Leistung in Zukunft nicht mehr erbringen möchte? Oder kann er dies alleine entscheiden? Die Antwort ist im Grundsatz vergleichsweise einfach: Allein der Arbeitgeber darf mitbestimmungsfrei entscheiden, ob er eine freiwillige Leistung erbringt oder nicht.
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