Keine Strafbarkeit bei Entsendebescheinigung
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Keine Strafbarkeit bei Entsendebescheinigung
Problempunkt
Arbeitgeber müssen für ihre in Deutschland tätigen Arbeitnehmer, die im Rahmen eines außerhalb Deutschlands bestehenden Beschäftigungsverhältnisses hierher entsandt sind, keine Sozialabgaben leisten, wenn die Entsendung infolge der Art der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich ausdrücklich begrenzt ist (§ 5 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch [SGB IV], sog.
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