„Kennen gelernt“ ist keine verschlüsselte Zeugnisaussage
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„Kennen gelernt“ ist keine verschlüsselte Zeugnisaussage
Problempunkt
Anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhielt ein Arbeitnehmer ein Schlusszeugnis, das auszugsweise wie folgt lautete:
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