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„Kennen gelernt“ ist keine verschlüsselte Zeugnisaussage

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten

„Kennen gelernt“ ist keine verschlüsselte Zeugnisaussage

Problempunkt

Anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhielt ein Arbeitnehmer ein Schlusszeugnis, das auszugsweise wie folgt lautete:

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