Klinikkaufvertrag als Vertrag zu Gunsten Dritter
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Klinikkaufvertrag als Vertrag zu Gunsten Dritter
Problempunkt
Die Klägerin war seit 1993 als Krankenschwester im Kreiskrankenhaus des Landkreises G beschäftigt, welcher an den BAT gebunden war. In dem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag war bestimmt, dass sich das Arbeitsverhältnis nach den Vorschriften des BAT vom 23.2.1961 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen (TV) richtet.
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