KSchG: Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Beschäftigtenzahl
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KSchG: Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Beschäftigtenzahl
Problempunkt
Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen nach dem 31.12.2003 eingestellte Arbeitnehmer nur, wenn sie in einem Betrieb beschäftigt sind, in dem i. d. R. mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden.
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