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Kündigung bei privater Internetnutzung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten

Kündigung bei privater Internetnutzung

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung, die die Beklagte auf eine unerlaubte Privatnutzung des dienstlichen PC während der Arbeitszeit stützt. Der Kläger war bei der Beklagten als Bauleiter beschäftigt. Für seine Tätigkeit stand ihm ein dienstlicher PC zur Verfügung, für dessen private Nutzung keine betriebliche Regelung existierte.

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