Kündigung bei privater Internetnutzung
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Kündigung bei privater Internetnutzung
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung, die die Beklagte auf eine unerlaubte Privatnutzung des dienstlichen PC während der Arbeitszeit stützt. Der Kläger war bei der Beklagten als Bauleiter beschäftigt. Für seine Tätigkeit stand ihm ein dienstlicher PC zur Verfügung, für dessen private Nutzung keine betriebliche Regelung existierte.
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