Kündigung in der Probezeit

Die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung nach § 622 Abs. 3 BGB hängt vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 BGB allein davon ab, dass die Probezeitdauer sechs Monate nicht übersteigt. Eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der vereinbarten Dauer findet nicht statt.

BAG, Urteil vom 24. Januar 2008 – 6 AZR 519/07

1106
Bild: Nirat.pix / stock.adobe.com
Bild: Nirat.pix / stock.adobe.com

Problempunkt

Der Kläger war seit dem 20.2.2006 bei seinem Arbeitgeber als gewerblicher Transportmitarbeiter beschäftigt. Der Arbeitsvertrag war bis zum 19.2.2007 befristet. Er enthielt folgende Klausel:

"Das Arbeitsverhältnis kann auch während der Befristung beiderseits gekündigt werden. Während der Probezeit, die für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden."

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

Kündigung in der Probezeit
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Probezeit oder Einfühlungsverhältnis

Das Vereinbaren einer Probezeit, häufig auch Probearbeitsverhältnis genannt, ist in der Praxis gang und gäbe

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Nachweisgesetz – Was lange währt, wird leider Papierflut

Das NachwG beruht auf der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung innerhalb der Probezeit. Die Klägerin war seit

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Erheblich verschärfte Anforderungen

Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 31.7.2022 Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin war in einem Callcenter/Infopoint eingesetzt. Als der Arbeitgeber die Teamleiterin der Infopoints von Frau R

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Nach einer EU-Richtlinie vom 20.7.2019 soll in befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer Dauer von zwölf Monaten und weniger eine