Kündigung in der Probezeit
Problempunkt
Der Kläger war seit dem 20.2.2006 bei seinem Arbeitgeber als gewerblicher Transportmitarbeiter beschäftigt. Der Arbeitsvertrag war bis zum 19.2.2007 befristet. Er enthielt folgende Klausel:
"Das Arbeitsverhältnis kann auch während der Befristung beiderseits gekündigt werden. Während der Probezeit, die für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden."
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Redaktion (allg.)
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