Kündigung eines Schwerbehinderten durch Betriebserwerber
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Kündigung eines Schwerbehinderten durch Betriebserwerber
Problempunkt
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch das Unternehmen bedarf nach § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Kündigt der Arbeitgeber ohne vorherige Zustimmung, verstößt er gegen dieses gesetzliche Verbot und die Kündigung ist nach § 134 BGB unheilbar nichtig.
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