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Kündigung eines Schwerbehinderten durch Betriebserwerber

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Kündigung eines Schwerbehinderten durch Betriebserwerber

Problempunkt

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch das Unternehmen bedarf nach § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Kündigt der Arbeitgeber ohne vorherige Zustimmung, verstößt er gegen dieses gesetzliche Verbot und die Kündigung ist nach § 134 BGB unheilbar nichtig.

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