Kündigung mittels Einwurfeinschreibens
Problempunkt
Der Insolvenzverwalter hatte das Arbeitsverhältnis mit der Mitarbeiterin mit Schreiben vom 24.7.2007 zu Ende Oktober 2007 gekündigt. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage, die am 29.8.2007 beim Arbeitsgericht einging. Der Insolvenzverwalter kündigte ihr daher vorsorglich erneut mit Schreiben vom 30.8.2007 zu Ende November 2007. Die Mitarbeiterin erweiterte daraufhin ihre Klage auf die zweite Kündigung. Im Prozess behauptete sie u. a., die erste Kündigung vom 24.7.2007 sei ihr nicht zugegangen.
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Redaktion (allg.)
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