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Kündigung nach ehrverletzender Äußerung bei Facebook

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Kündigung nach ehrverletzender Äußerung bei Facebook

Problempunkt

Die Arbeitgeberin kündigte dem seit ca. 28 Jahren bei ihr beschäftigten, schwerbehinderten Kläger außerordentlich fristlos und vorsorglich ordentlich. Der Betrieb der Beklagten wurde in den Monaten Oktober, November und Dezember 2011 mehrfach bestreikt.

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