Kündigung – Streichung einer Hierarchieebene
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Kündigung – Streichung einer Hierarchieebene
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin betreibt ein Einzelhandelsunternehmen und verkauft in ihren Filialen Elektroartikel. Sie beschäftigte den Kläger seit 1972. Wegen erheblicher Umsatzrückgänge schlossen die Betriebsparteien einen Interessenausgleich, der ein sog. Megastore-Konzept einführte: Die Ware wird angeliefert und unausgepackt ausgestellt.
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