Kündigung von Stammarbeitnehmern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern?

1. Bevor ein Arbeitgeber einem Stammarbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann, muss er zunächst den Einsatz des Leiharbeitnehmers beenden, den er auf einem geeigneten Dauerarbeitsplatz beschäftigt.

2. Wird der Leiharbeitnehmer zur Krankheitsvertretung beschäftigt, erfolgt sein Einsatz gleichwohl auf einem Dauerarbeitsplatz, wenn der Vertretungsbedarf ständig und ununterbrochen besteht und der Arbeitgeber hierfür im Tätigkeitsbereich des zu kündigenden Stammarbeitnehmers dauerhaft Personal beschäftigt.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. März 2009 – 12 Sa 2468/08 (rk.)

1106
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com

Problempunkt

Die Beklagte betreibt ein Entsorgungsunternehmen mit mehreren Betriebsstätten. Sie führt Entsorgungstransporte und Speiserestesammlungen durch. Der Kläger ist als Fahrer/Lader tätig. Neben den Stammarbeitskräften beschäftigt die Beklagte ständig bis zu acht Leiharbeitnehmer als Fahrer. Im Juni 2008 kündigte sie dem Kläger betriebsbedingt. Als Begründung führte sie aus, sie habe die Entsorgungstransporte eingestellt und die Speiserestesammlungen reduziert. Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage statt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

Kündigung von Stammarbeitnehmern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern?
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Auslegung des AÜG beschäftigt die Arbeitsgerichte regelmäßig und spielt für Arbeitgeber eine wichtige Rolle. Der EuGH

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er war zunächst für rund 35 Monate als Zeitarbeitnehmer an die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

§ 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG sieht vor, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten in einem Tarifvertrag von

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Im Oktober 2014 schloss die Beklagte mit der T-GmbH, einer Personaldienstleistungsgesellschaft, einen

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung sowie einen Weiterbeschäftigungsanspruch der

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin, französische Staatsangehörige und wohnhaft in Frankreich, macht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit