Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen
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Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin betreibt ein Einzelhandelsunternehmen. Dort war der Kläger zunächst als Helfer in der "Waschstraße" und später als "Ladenhilfe" tätig. In seinem Zuständigkeitsbereich lagen Auffüll- und Verräumarbeiten im Getränkebereich. Nach ca. drei Jahren äußerte er den Wunsch, seinen Arbeitsplatz zu wechseln.
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