Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin betreibt ein Einzelhandelsunternehmen. Dort war der Kläger zunächst als Helfer in der "Waschstraße" und später als "Ladenhilfe" tätig. In seinem Zuständigkeitsbereich lagen Auffüll- und Verräumarbeiten im Getränkebereich. Nach ca. drei Jahren äußerte er den Wunsch, seinen Arbeitsplatz zu wechseln. Die Arbeitgeberin wies ihm daraufhin Arbeiten in der Frischwarenabteilung zu. Nachdem dort seine Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen Krankheit anstiegen, wies sie ihn an, wieder im Getränkebereich zu arbeiten. Der Kläger weigerte sich. Sein muslimischer Glaube verbiete es ihm, mit Alkohol umzugehen.
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