Kündigung wegen Ende der Sozialversicherungsfreiheit

Fällt bei einem studentischen Mitarbeiter die Sozialversicherungsfreiheit weg, stellt dies keinen Grund für eine personenbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG dar.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 § 1 Abs. 2 KSchG

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Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Kläger, der im Wintersemester 2002/03 im 41. Semester studierte, war bei der Beklagten seit 1990 im Bodendienst als "studentische Aushilfe" in Teilzeit beschäftigt. Gemäß dem schriftlichen Arbeitsvertrag war das Arbeitsverhältnis befristet und wegen der Sozialversicherungsfreiheit an den Nachweis eines fortbestehenden ordentlichen Studiums gebunden.

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