Kündigung wegen Ende der Sozialversicherungsfreiheit
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Kündigung wegen Ende der Sozialversicherungsfreiheit
Problempunkt
Der Kläger, der im Wintersemester 2002/03 im 41. Semester studierte, war bei der Beklagten seit 1990 im Bodendienst als "studentische Aushilfe" in Teilzeit beschäftigt. Gemäß dem schriftlichen Arbeitsvertrag war das Arbeitsverhältnis befristet und wegen der Sozialversicherungsfreiheit an den Nachweis eines fortbestehenden ordentlichen Studiums gebunden.
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