Kündigung wegen Ende der Sozialversicherungsfreiheit
Problempunkt
Der Kläger, der im Wintersemester 2002/03 im 41. Semester studierte, war bei der Beklagten seit 1990 im Bodendienst als "studentische Aushilfe" in Teilzeit beschäftigt. Gemäß dem schriftlichen Arbeitsvertrag war das Arbeitsverhältnis befristet und wegen der Sozialversicherungsfreiheit an den Nachweis eines fortbestehenden ordentlichen Studiums gebunden.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Studienangebot deutscher Hochschulen im HR-Bereich
HR-Interessierte haben, allem Anschein nach, die Qual der Wahl: In über 57
Rechtsprechungsüberblick
Sozialversicherungspflicht einer ambulanten Krankenpflegerin (BSG, Urt. v. 19.10.2020 – B 12 R 17/19)
Das BSG bejahte eine
In dem durch das BSG (Urt. v. 23.2.2021 – B12R21/18R) entschiedenen Fall ging es um die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von
Einleitung
„Workation“ (eine Mischung aus „work“ und „vacation“) ist einer der derzeit signifikantesten Trends im Kontext Global
Herausforderungen und rechtlicher Rahmen
Unternehmen, die Sabbaticals einführen wollen, sehen sich folgenden Herausforderungen
Ausgangslage
Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag in den Diensten eines anderen zur Leistung