Kündigung wegen exzessivem privaten E-Mail-Verkehr
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Kündigung wegen exzessivem privaten E-Mail-Verkehr
Problempunkt
Der Kläger ist 1958 geboren, unterhaltspflichtig und hat einen Grad der Behinderung von 40. Er war seit 32 Jahren bei der beklagten Gemeinde beschäftigt, zuletzt als stellvertretender Bauamtsleiter mit 4.800 Euro brutto. Bei der Arbeitgeberin existiert keine ausdrückliche schriftliche Regelung zur dienstlichen und privaten Nutzung von E-Mails.
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