Kündigung wegen genesungswidrigen Verhaltens
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Kündigung wegen genesungswidrigen Verhaltens
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1979 bei der Beklagten als Lagerarbeiterin beschäftigt und Mitglied des Betriebsrates. Ihre Tätigkeit ist mit einem ständigen Heben und Bücken verbunden. Wegen eines Rückenleidens ist sie mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50% als Schwerbehinderte eingestuft.
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