Kündigung wegen Schlechtleistung
Problempunkt
Der 1972 geborene Mitarbeiter war beim beklagten Pharmaunternehmen als Einrichter in der Verpackungsabteilung beschäftigt. Nachdem das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung vom Dezember 2005 festgestellt hatte, beschäftigte ihn das Unternehmen zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiter. Zwischen Juli 2006 und April 2008 mahnte es ihn insgesamt viermal wegen diverser Fehler bzw. Unaufmerksamkeiten bei der Arbeit ab, z. B. falsche Verfallsdaten eingerichtet, erforderliche Qualitätskontrollen nicht ordnungsgemäß durchgeführt und Dokumentationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
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