Kürzung einer Betriebsrente eines Schwerbehinderten
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger bezieht seit der Vollendung seines 60. Lebensjahres eine gesetzliche Altersrente für Schwerbehinderte und eine Betriebsrente. Das ursprüngliche, in einer Betriebsvereinbarung geregelte Rentenmodell der Beklagten sah den ungekürzten Bezug einer Betriebsrente vor, wenn der Arbeitnehmer eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhielt. Im Jahr 1995 wurde die Betriebsvereinbarung geändert. Auch nach einer Änderung der Versorgungsordnung besteht ein Anspruch auf Betriebsrente, wenn eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.
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Marco Stahn

· Artikel im Heft ·
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Problempunkt
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