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Leiharbeitnehmer zählen bei Aufsichtsratswahl mit

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Leiharbeitnehmer zählen bei Aufsichtsratswahl mit

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Frage, ob Leiharbeitnehmer bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 9 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz (MitBestG) für die Wahl des Aufsichtsrats mitzuzählen sind. Danach werden die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer eines Unternehmens mit i. d. R.

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