Leistungsbezogene Bonusvereinbarungen im Arbeitsvertrag
Problempunkt
Die Beklagte (eine Landes-Bank) und der Kläger streiten über die Gewährung eines - wegen schlechter Ertragslage - gestrichenen Leistungsbonus. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass der Arbeitnehmer einen Leistungsbonus "als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch" erhalten "kann" und dieser sich im Einzelnen "nach seinen Leistungen im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr bestimmt". "Berechnung, Zahlung, Kürzung und Rückzahlung" würden sich im Übrigen nach der Dienstvereinbarung mit dem Personalrat zum Bonussystem richten.
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