Massenentlassungsanzeige und Kündigungsfrist
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Massenentlassungsanzeige und Kündigungsfrist
Problempunkt
Gemäß § 17 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit eine Massenentlassungsanzeige erstatten, bevor er eine im Gesetz bestimmte, von der Betriebsgröße abhängige Zahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. § 18 Abs. 1 KSchG sieht vor, dass die anzeigepflichtigen Entlassungen i.d.R.
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