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Massenentlassungsanzeige und Kündigungsfrist

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Massenentlassungsanzeige und Kündigungsfrist

Problempunkt

Gemäß § 17 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit eine Massenentlassungsanzeige erstatten, bevor er eine im Gesetz bestimmte, von der Betriebsgröße abhängige Zahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. § 18 Abs. 1 KSchG sieht vor, dass die anzeigepflichtigen Entlassungen i.d.R.

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