Massenentlassungsanzeige und Schwellenwerte
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Massenentlassungsanzeige und Schwellenwerte
Problempunkt
Der Kläger war seit 1991 als Maurer bei der Beklagten, die ein Bauunternehmen betrieb und zuletzt etwa 20 Arbeitnehmer beschäftigte, tätig. Am 31.1.2002 teilte der Inhaber der Beklagten den Mitarbeitern auf einer Versammlung mit, er habe am 15.1.2002 beschlossen, den Betrieb zum 31.10.2002 stillzulegen.
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