Mindestlohn: Treueprämie und Schichtzulage anrechenbar
Problempunkt
Der Kläger war bis Ende 2014 bei dem beklagten Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb für Geflügel als Schichtarbeiter tätig. Auf das Arbeitsverhältnis fanden zunächst die mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt geschlossenen Tarifverträge Anwendung. Deren Mantel-tarifvertrag (MTV) sah eine Treueprämie für kontinuierlichen Arbeitseinsatz vor. Die Höhe bestimmte sich nach § 8 Lohn- und Gehaltstarifvertrag (LTV) und betrug für die Lohngruppe des Klägers 0,65 Euro/Stunde.
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