Mindestlohn: Treueprämie und Schichtzulage anrechenbar
Problempunkt
Der Kläger war bis Ende 2014 bei dem beklagten Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb für Geflügel als Schichtarbeiter tätig. Auf das Arbeitsverhältnis fanden zunächst die mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt geschlossenen Tarifverträge Anwendung. Deren Mantel-tarifvertrag (MTV) sah eine Treueprämie für kontinuierlichen Arbeitseinsatz vor. Die Höhe bestimmte sich nach § 8 Lohn- und Gehaltstarifvertrag (LTV) und betrug für die Lohngruppe des Klägers 0,65 Euro/Stunde.
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Volker Stück

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Den Parteien geht es um die Abgrenzung der ständigen von der nicht ständigen Schichtarbeit – und damit um die Frage der Zulagengewährung
Problempunkt
Geklagt hatte ein Rettungssanitäter einer Rettungswache, der regelmäßig in zwei Dienstschichten von je zwölf Stunden nach einem
Die Klägerin war Beschäftigte eines Krankenhauses. Nach dem Schichtplan, der an allen Kalendertagen 24 Stunden abdeckte, leistete sie am 2., 11