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Mitbestimmung bei Überstunden

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Mitbestimmung bei Überstunden

Problempunkt

Der Arbeitgeber war bis zum 31.12.2005 tarifgebunden und gehörte dem Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.V. an. Zum 1.1.2006 wechselte er in einen Verband ohne Tarifbindung. Der Kläger ist Mitglied der IG Metall und als gewerblicher Arbeitnehmer unbefristet 35 Stunden pro Woche beschäftigt.

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