Mitbestimmung bei Überstunden
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Mitbestimmung bei Überstunden
Problempunkt
Der Arbeitgeber war bis zum 31.12.2005 tarifgebunden und gehörte dem Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.V. an. Zum 1.1.2006 wechselte er in einen Verband ohne Tarifbindung. Der Kläger ist Mitglied der IG Metall und als gewerblicher Arbeitnehmer unbefristet 35 Stunden pro Woche beschäftigt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
