Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist das herrschende Unternehmen eines Konzerns, der Blutspendedienste betreibt. Bei den einzelnen Terminen sind stets zahlreiche Mitarbeiter der Konzernunternehmen anwesend, welche die medizinischen Dienste durchführen und die Spender betreuen. Hierbei sind regelmäßig ein oder mehrere Ärzte sowie bis zu sieben weitere Beschäftigte tätig.
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