Mitbestimmung ruht bei Arbeitskampf
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Mitbestimmung ruht bei Arbeitskampf
Problempunkt
Der Arbeitgeberin wurde mit Beschluss des zuständigen Arbeitsgerichts aufgegeben, es zu unterlassen, kurzfristige Änderungen der Mitarbeitereinsatzplanung ohne Betriebsratszustimmung bzw. Einigungsstellenspruch durchzuführen. Zugleich wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten ein Ordnungsgeld angedroht.
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