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Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung

Problempunkt

Der Kläger war seit 1985 bei der F-GmbH, die 60 Mitarbeiter beschäftigt und einen Betriebsrat hat, tätig. Im Januar 2004 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt.

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