Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung
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Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung
Problempunkt
Der Kläger war seit 1985 bei der F-GmbH, die 60 Mitarbeiter beschäftigt und einen Betriebsrat hat, tätig. Im Januar 2004 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt.
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