Vorinsolvenzrechtliche Sanierung
Vor dem Insolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, mit Gläubigern einen gemeinsamen Weg zu finden, eine wirtschaftliche Schieflage zu beseitigen. Bei diesen Verhandlungen ist der spätere Insolvenzschuldner auf die Mitwirkung wichtiger, wenn nicht aller Gläubiger angewiesen. Warum sollten auch einzelne Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen verzichten, wenn die übrigen dies nicht machen? Kein Gläubiger kann zur Mitwirkung oder zum Verzicht gezwungen werden. Jedenfalls galt das bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Rekonstruierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG).
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Robert Weber
· Artikel im Heft ·
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