Vorinsolvenzrechtliche Sanierung
Vor dem Insolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, mit Gläubigern einen gemeinsamen Weg zu finden, eine wirtschaftliche Schieflage zu beseitigen. Bei diesen Verhandlungen ist der spätere Insolvenzschuldner auf die Mitwirkung wichtiger, wenn nicht aller Gläubiger angewiesen. Warum sollten auch einzelne Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen verzichten, wenn die übrigen dies nicht machen? Kein Gläubiger kann zur Mitwirkung oder zum Verzicht gezwungen werden. Jedenfalls galt das bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Rekonstruierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG).
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Robert Weber

· Artikel im Heft ·
Wären Sie nicht Personalerin geworden, was dann?
Ich
Schon heute kämpfen viele Unternehmen in der DACH-Region mit einem akuten Mangel an Arbeitskräften und dieser wird in den kommenden Jahren
Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund eines Tarifvertrags zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der
Herr Kunze, können Sie kurz den Ausgangspunkt und die Ziele der Studie vorstellen?
Problemschwerpunkt
Die Hürden einer erfolgreichen Anfechtung einer Betriebsratswahl sind hoch und nach § 19 Abs. 1 BetrVG möglich
Die Zeiten berechenbarer Absatzmärkte, die man planmäßig steuern und abschöpfen konnte, sind vorbei. Der digitale Umbruch, unerwartete