Problempunkt
Der Kläger war seit 1994 als Maschinenbediener beschäftigt. Über das Vermögen seines Arbeitgebers wurde Anfang 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im März 2009 schloss der beklagte Insolvenzverwalter mit dem im Betrieb des Klägers bestehenden Betriebsrat einen Interessenausgleich, der die Durchführung einer betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahme einschließlich des Abbaus von 153 Arbeitsplätzen vorsah. Verbunden war der Interessenausgleich mit einer Namensliste, die die zu kündigenden Arbeitnehmer, darunter auch den Kläger, benannte.
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