Nicht vollständig unterschriebene Kündigung
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Nicht vollständig unterschriebene Kündigung
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall haben sich die Parteien darüber gestritten, ob die Kündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nur dann formwirksam ist, wenn auch alle Gesellschafter das Kündigungsschreiben unterschrieben haben.
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