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Nicht vollständig unterschriebene Kündigung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Nicht vollständig unterschriebene Kündigung

Problempunkt

In dem vom BAG entschiedenen Fall haben sich die Parteien darüber gestritten, ob die Kündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nur dann formwirksam ist, wenn auch alle Gesellschafter das Kündigungsschreiben unterschrieben haben.

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