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Nichteinhaltung der Kündigungs- und Klagefrist

Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Nichteinhaltung der Kündigungs- und Klagefrist

Problempunkt

Die Parteien stritten sich um Annahmeverzugslohn. Der im November 1972 geborene Kläger war seit August 1995 als Mitarbeiter einer Tankstelle beschäftigt, deren Betrieb zweimal übernommen wurde, nämlich einmal im Januar 1999 und einmal im Frühjahr 2007 von der Beklagten. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 22.4.2008 "ordentlich zum 31.7.2008".

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