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Parteibezeichnung bei Partnerschaftsgesellschaft

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Parteibezeichnung bei Partnerschaftsgesellschaft

Problempunkt

In dem vom BAG entschiedenen Fall stritten die Parteien im Rahmen einer Kündigungsschutzklage darüber, ob der Kläger in der Klageschrift nur seinen Arbeitgeber unrichtig bezeichnet, oder aber außerhalb der Klagefrist des § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einen Parteiwechsel auf Seiten der Beklagten vorgenommen hat.

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