Pausengewährung – Annahmeverzug
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Pausengewährung – Annahmeverzug
Problempunkt
Der Kläger war als Flugsicherheitskraft bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte führt im Auftrag der Bundespolizei auf dem Flughafen Köln-Bonn in drei Schichten Sicherheitskontrollen durch.
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