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Präventionsverfahren und Kündigung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Präventionsverfahren und Kündigung

Problempunkt

Der Kläger ist mit einem Grad der Behinderung von 70 schwerbehindert. Er ist seit 1993 bei der Beklagten als Arbeiter beschäftigt. Vom 4. bis zum 13.11.2003 hatte er sich insgesamt mindestens 13,42 Stunden vor Ende der bezahlten Arbeitszeit von der Arbeitsstelle entfernt.

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