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Prozessvergleich nach Betriebsübergang

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Prozessvergleich nach Betriebsübergang

Problempunkt

Die Klägerin war seit dem 1.7.1990 bei der K GmbH als Reinigungskraft beschäftigt. Ihr Arbeitsplatz war das S-A Objekt. Im März 2004 kündigte die S-A gGmbH den Reinigungsauftrag gegenüber der K GmbH zum 30.6.2004. Diese versetzte daraufhin die Klägerin mit Wirkung vom 1.6.2004 in ein anderes Objekt.

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