Rechtfertigung leistungsmindernder Eingriffe in Versorgungsordnung
Problempunkt
Ein Unternehmen hatte seine durch Betriebsvereinbarung eingeführte Versorgungsordnung durch eine neue, geringer dotierte Versorgung abgelöst. Nach dem Inhalt der bisherigen Vereinbarung betrug das Versorgungsniveau bis zu 75 % des ruhegeldfähigen Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung unter Anrechnung der gesetzlichen Rente. Nach der Neuregelung ist die Betriebsrente dagegen von der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt. Dadurch verringern sich die erdienbaren Leistungen für zukünftige Dienstzeiten. Diese Leistungseinbußen wollte eine Arbeitnehmerin nicht hinnehmen und klagte.
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Gregor Hellkamp

Christine Geßner

· Artikel im Heft ·
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Richtig auf das Trennungsgespräch vorbereiten
Trennungen gehören zum (Arbeits-)Leben dazu, fallen den meisten Personalverantwortlichen
Einführung
Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die
BAG-Entscheidungen vom 17.1.2023
1. Aktenzeichen 3 AZR 220/22
Die Betriebsrentnerin hatte von ihrem Arbeitgeber eine
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Der Kläger war seit dem Jahr 2018 bei der
Begriff Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt in solchen Sachverhalten vor, in denen Erwerbstätige nach der