Problempunkt
Die Klägerin war zwischen dem 1.4.2007 und dem 31.3.2009 aufgrund eines sachgrundlos befristeten Vertrags bei der D-AG, einem Versicherungsunternehmen, als "Sachbearbeiterin Arbeitsvorbereitung und Leistung" beschäftigt. Kurz vor Ablauf der Vertragslaufzeit bot die AG der Klägerin an, die gleiche Tätigkeit zu im Wesentlichen gleichen Vertragsbedingungen weiter zu verrichten. Hierzu müsse sie lediglich einen neuen Arbeitsvertrag mit R - einem Personaldienstleister - abschließen, der sie wiederum an die Beklagte zurückverleihen würde.
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Redaktion (allg.)
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Zeitliche Obergrenze bei Sachgrundbefristungen
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Probezeit oder Einfühlungsverhältnis
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