Rechtsweg bei Streit zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher
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Rechtsweg bei Streit zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten. Der Kläger war im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung bei einem Entleiher tätig. Er machte vor dem Arbeitsgericht Entschädigungsansprüche nach dem AGG geltend, da ihn sein Vorgesetzter im Entleiherbetrieb wegen seiner ethnischen Herkunft benachteiligt habe.
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