Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit
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Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit
Problempunkt
Kurzarbeit soll einen lediglich vorübergehenden Arbeitsmangel überbrücken. Dagegen setzt die betriebsbedingte Kündigung voraus, dass der Bedarf an Arbeitskräften dauerhaft gesunken ist.
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