Rückabwicklung eines nichtigen Arbeitsvertrags
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Rückabwicklung eines nichtigen Arbeitsvertrags
Problempunkt
Der Beklagte war vom 1.6.1990 bis 2.1.1998 im Klinikum des Klägers als Arzt beschäftigt. Bei der Einstellung hatte der Beklagte eine gefälschte Approbationsurkunde vorgelegt, eine Zulassung als Arzt besaß er nie. Zunächst erhielt er Vergütung nach VergGr IIa BAT, ab 1.1.1994 nach VergGr Ib BAT.
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