Problempunkt
Die Parteien stritten über die Rückzahlung von Leistungen, die ein ehemaliger Auszubildender vom Arbeitgeber nach seiner Ausbildung als "laufende Ausbildungsvergütung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld" und als Zuschuss zu "Unterkunft und Verpflegung" erhalten hatte, während er Vorlesungen an einer auswärtigen Fachhochschule besuchte. Das Studium hatte der Azubi schon während seiner Ausbildungszeit angefangen. Nach deren Ende schlossen die Parteien einen "Volontariatsvertrag". Darin verpflichtete sich der ehemalige Lehrling, in vorlesungsfreien Zeiten für den Arbeitgeber zu arbeiten.
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Redaktion (allg.)
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