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Sachgrundlose Befristung: Rechtsmissbrauch durch verbundene Arbeitgeber

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Sachgrundlose Befristung: Rechtsmissbrauch durch verbundene Arbeitgeber

§ 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 TzBfG; § 242 BGB

Problempunkt

Der Kläger war aufgrund befristeter Arbeitsverträge vom 1.10.2008 bis 31.12.2010 bei der Bundesagentur für Arbeit als Fachassistent Integrationsmaßnahmen beschäftigt. Im Anschluss stellte die Beklagte den Kläger bis 31.12.2011 an. Die Beklagte ist ein kommunaler Träger, der mit der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam ein Jobcenter betreibt.

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