Sachgrundlose Befristung: Rechtsmissbrauch durch verbundene Arbeitgeber
Problempunkt
Der Kläger war aufgrund befristeter Arbeitsverträge vom 1.10.2008 bis 31.12.2010 bei der Bundesagentur für Arbeit als Fachassistent Integrationsmaßnahmen beschäftigt. Im Anschluss stellte die Beklagte den Kläger bis 31.12.2011 an. Die Beklagte ist ein kommunaler Träger, der mit der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam ein Jobcenter betreibt. Der Kläger wurde auf dem gleichen Arbeitsplatz wie vorher beschäftigt. Als Befristungsgrund wurde angegeben, dass die Finanzierung überwiegend durch Bundesmittel erfolgt und nur für den Befristungszeitraum gesichert sei.
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FAin Astrid Krüger

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung sowie einen Weiterbeschäftigungsanspruch der
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er war zunächst für rund 35 Monate als Zeitarbeitnehmer an die
Problempunkt
Die Kernfrage war, ob die Entscheidungsfreiheit der Betriebspartner so weit reicht, zweckbefristet beschäftigte
●Problempunkt
Die Klägerin hat drei Kinder und war zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin bei der Beklagten
In einem Klinikum mit mehr als 2.000 Beschäftigten stritten die Betriebsparteien um die Beteiligung des Betriebsrats bei der Aufstellung
Problempunkt
Die klagende Arbeitnehmerin begehrt die Entfristung ihres Arbeitsvertrags. Die Diplomingenieurin ist Mutter zweier Kinder