Sachgrundlose Befristung: Rechtsmissbrauch durch verbundene Arbeitgeber
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Sachgrundlose Befristung: Rechtsmissbrauch durch verbundene Arbeitgeber
§ 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 TzBfG; § 242 BGB
Problempunkt
Der Kläger war aufgrund befristeter Arbeitsverträge vom 1.10.2008 bis 31.12.2010 bei der Bundesagentur für Arbeit als Fachassistent Integrationsmaßnahmen beschäftigt. Im Anschluss stellte die Beklagte den Kläger bis 31.12.2011 an. Die Beklagte ist ein kommunaler Träger, der mit der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam ein Jobcenter betreibt.
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