Schichtzulage von Teilzeitbeschäftigten
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Schichtzulage von Teilzeitbeschäftigten
Problempunkt
Die Klägerin ist in einem Krankenhaus als Teilzeitbeschäftigte mit 50 % des vollen Arbeitsumfangs tätig. Auf das Arbeitsverhältnis sind die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwendbar. Die Klägerin arbeitet ständig im Schicht- und Wechselschichtdienst, wofür ihr nach TVöD Zulagen zustehen - in voller Höhe, wie sie meinte.
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