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Sonderkündigungsverfahren für Schwerbehinderte

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Sonderkündigungsverfahren für Schwerbehinderte

Problempunkt

Dem schwerbehinderten Kläger war von seinem Arbeitgeber gekündigt worden. Der Arbeitgeber hatte die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle des Beklagten hierzu eingeholt. Diese wiederum hatte gemäß § 17 Abs. 2 SchwbG die Stellungnahme des örtlichen Arbeitsamtes, nicht aber die Stellungnahme des für den Wohnsitz des Klägers zuständigen Arbeitsamtes eingeholt.

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