Sonderzahlung unter Freiwilligkeitsvorbehalt
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Sonderzahlung unter Freiwilligkeitsvorbehalt
Problempunkt
Der Kläger war seit 1994 bei der beklagten Seespedition als Leiter der Befrachtungsabteilung beschäftigt. Neben einem Grundgehalt von zuletzt 55.000 Euro erhielt er eine jährliche Sonderzahlung. Sie betrug in den Jahren 1999 und 2005 jeweils zwischen ca. 10.000 und 30.000 Euro brutto.
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