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Sozialauswahl bei Insolvenzkündigung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Sozialauswahl bei Insolvenzkündigung

Problempunkt

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollte vorliegend einer von zwei Geschäftsbereichen eines Betriebes geschlossen und der andere mit stark reduziertem Personalstand fortgeführt werden. Insolvenzverwalter und Betriebsrat einigten sich auf einen Interessenausgleich mit beigefügter Liste der zu kündigenden Mitarbeiter.

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