Direkt zum Inhalt

Sozialauswahl bei Versetzungsklausel

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Sozialauswahl bei Versetzungsklausel

Problempunkt

Der 1966 geborene Kläger (ledig, kinderlos) war seit dem 1.10.2000 bei der Beklagten als Verkaufsabteilungsleiter beschäftigt und bezog zuletzt ein Bruttogehalt von 2.914,36 Euro. Nach der Einarbeitung in einer anderen Filiale wurde er mit Eröffnung der Filiale in H am 1.10.2001 in diese versetzt. Gem. Ziff.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium