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Sozialauswahl und Freiwillige Feuerwehr

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Sozialauswahl und Freiwillige Feuerwehr

Problempunkt

Die Klägerin war bei der beklagten Stadt als Reinigungskraft in einer Kindertagesstätte beschäftigt. Im November 2003 entschied der Bürgermeister, die Reinigungsarbeiten in den Kindertagesstätten an Dienstleistungsunternehmen fremd zu vergeben. Daher entschloss sich die Beklagte zum Abbau von zwei Vollzeitarbeitsplätzen im Bereich der Reinigungskräfte.

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