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Sozialplan darf für Ältere niedrigere Abfindungen vorsehen

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Sozialplan darf für Ältere niedrigere Abfindungen vorsehen

Problempunkt

Plant ein Unternehmen eine Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG, müssen die Betriebsparteien einen Interessenausgleich und Sozialplan aushandeln.

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