„Stalking“: (Außerordentliche) Kündigung ohne vorherige Abmahnung?
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„Stalking“: (Außerordentliche) Kündigung ohne vorherige Abmahnung?
Problempunkt
Der Kläger ist verheiratet, gehbehindert und mit einem Grad von 80 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Beim beklagten Land ist er seit 1989 als Verwaltungsangestellter beschäftigt und nach § 53 BAT ordentlich nicht mehr kündbar. Im Jahre 2007 beschwerte sich eine bei seiner Behörde beschäftigte Leiharbeitnehmerin über ihn: Sie fühle sich belästigt.
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